Abnahmekriterien

Im Projektmanagement bezeichnet der Begriff Abnahme den letzten Schritt in der Systemauswahl. Sie erfolgt in der Regel nach erfolgreich abgeschlossenem Probebetrieb im Unternehmen. Sie geschieht von Seiten des Auftraggebers durch das Projektteam, von Seiten des Anbieters durch einen Projektleiter. Der Abnahmezeitraum wird im Vertragswerk festgelegt.

Die Abnahme umfasst alle Hard- und Softwarekomponenten unter Berücksichtigung von Leistungsanforderungen und wesentliche Bedingungen, die erfüllt sein müssen, bevor die Liefergegenstände eines Projekts abgenommen werden. Nach der erfolgreichen Abnahme startet in der Regel die Produktionsphase bzw. der Systembetrieb. Eventuelle Weiterentwicklungen laufen dann als eigenständige Projekte. Im Projektmanagement besteht die Bereitschaft zur Abnahme, wenn alle Bedingungen für die Abnahme seitens des Auftragnehmers, sowie des Auftraggebers erfüllt sind.

In der Abnahmevereinbarung sollten das Projektmanagement und die anderen Vertragspartner festlegen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit das Projektergebnis abgenommen werden kann. Da keiner der beiden die Abnahmebereitschaft künstlich hinauszögern kann, sollten diese Bedingungen genau festgelegt werden. Die Bestätigung der Abnahme ist die „Bestätigung durch den Abnahmeberechtigten, dass vertraglich vereinbarte Lieferungen und Leistungen erbracht sind.“ In der Regel ist nur der Auftraggeber oder eine von ihm autorisierte Person abnahmeberechtigt. Die Abnahmebestätigung sollte im Abnahmedokument festgehalten sein. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Abnahmebestätigung.