Genehmigter Änderungsantrag

Bei einem genehmigten Änderungsantrag handelt es sich um einen Änderungsantrag, der im Rahmen des Prozesses der integrierten Änderungssteuerung vom Projektmanagement bearbeitet und genehmigt worden ist. Dies dürfen Sie allerdings nicht mit der beantragen Änderung verwechseln. Ein genehmigter Änderungsantrag kann sich auf den Projektinhalt und -umfang auswirken. Diese Änderung des vereinbarten Basisplans für Produktinhalt und –umfang wird in der genehmigten Beschreibung des Projektinhalts und –umfangs, dem Projektplan und im Projektstrukturplanverzeichnis definiert. Ein formaler Änderungsantrag erfolgt und wird dem Projektmanagement oder auch dem Auftraggeber im Rahmen des Prozesses der integrierten Änderungssteuerung zunächst zur Genehmigung vorgelegt. Hier einige Beispiele: Anträge zur Erweiterung oder Verringerung des Projektinhalts und -umfangs, zur Änderung der Politik, Prozesse, Pläne oder Verfahren, zur Änderung von Kosten oder Budgets oder Modifizierung von Terminplänen. Änderungsanträge können direkt oder indirekt, extern oder intern initiiert werden und können gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, aber auch optional sein. Nur formal dokumentierte beantragte Änderungen werden bearbeitet, und nur vom Projektmanagement genehmigte Änderungsanträge werden implementiert.

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Ab wann handelt es sich um ein Projekt? « MacPM.net
19. Januar 2009 um 17:21

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