Integrierte Änderungssteuerung

Im Projektmanagement ist der Prozess der „Integrierten Änderungssteuerung“ nur einer unter vielen Prozessen. Er gehört zur Überwachungs- und Steuerungsgruppe und zum Wissensgebiet des „Integrationsmanagement“, dies beschreibt die Prozesse und Vorgänge, die die verschiedenen Elemente des Projektmanagements integrieren, die innerhalb der Projektmanagement-Prozessgruppen identifiziert, definiert, kombiniert, vereint und koordiniert werden. Es umfasst u.a. das Entwickeln des Projektauftrages und der vorläufigen Beschreibung des Projektinhalts- und umfangs und eben die integrierte Änderungssteuerung während der Projektimplementierung. Es handelt sich um den Prozeß der Überprüfung aller Änderungsanträge, der Genehmigung von Änderungen und der Steuerung von Änderungen an Liefergegenständen und Werten organisationsorientierter Prozesse. Die gemäß Projektmanagementplan hierzu befugten Personen oder Gremien, z.B. der Änderungsausschuss, sammeln und beurteilen die Änderungsanträge des Projekts. Sie entscheiden über Ablehnung, Genehmigung oder Überarbeitung der Änderungsanträge. Sie aktualisieren bei Bedarf die von den genehmigten Änderungen betroffenen Dokumente und Pläne (z.B. Beschreibung des Projektinhalts). Die integrierte Änderungssteuerung stellt sicher, dass Änderungen ordnungsgemäß genehmigt werden und dass alle, die darüber informiert sein müssen, Bescheid wissen.