Kostenerstattungsvertrag

Der Kostenerstattungsvertrag ist eine ähnlich wie in anderen Geschäftsfeldern im Projektmanagement eine Vertragsart, bei der der Käufer dem Verkäufer die ihm entstandenen Ist-Kosten erstattet und zusätzlich ein Honorar zahlt, das in der Regel den Gewinn des Verkäufers darstellt. Die Kosten werden üblicherweise in direkte und indirekte Kosten unterteilt. Direkte Kosten sind hierbei Kosten, die ausschließlich im Rahmen des Projekts entstanden sind, darunter fallen Gehälter für Voll- oder TeilzeitmitarbeiterInnen am Projekt. Indirekte Kosten, auch Overhead, Gemeinkosten oder Verwaltungskosten genannt, sind Kosten, welche die Trägerorganisation dem Projektmanagement als Betriebskosten zuschreibt. Dazu zählen z. B. Gehälter für die Geschäftsführung des Unternehmens, die nur indirekt am Projekt beteiligt ist, sowie Energiekosten, die im Büro anfallen. Indirekte Kosten werden normalerweise als Prozentsatz anteilig zu den direkten Kosten kalkuliert. Im Projektmanagement enthalten Kostenerstattungsverträge oft Anreize für den Fall, dass der Verkäufer bestimmte Projektziele erfüllt oder übererfüllt, darunter Terminplanziele oder Gesamtkosten. Der Verkäufer erhält dann vom Käufer eine Anreiz- oder Bonuszahlung.

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