Risikozuschlag

Juristisch handelt es sich um die Gewährleistung bzw. Haftung, wenn etwa nach Abschluß des Projektes Fehler unentgeltlich bereinigt werden müssen oder sogar Strafen drohen. Ein Risikozuschlag für „Unvorhergesehenes“ wird vom Projektmanagement von vornherein mit in die Kostenkalkulation einbezogen. Das Projektmanagement kennt aus früheren Projekten eventuelle Risikozuschläge, die bei der Planung des Projektes mit eingearbeitet werden müssen. Risikozuschlagskosten werden unter Terminplanung als spezielle Kategorie geführt. Oft kann es sich dabei um Werte zwischen 10% und 40% in der Aufwandskalkulation handeln. Alle Risiken sind zu benennen und zu begründen. Daraus leitet sich ein Risikozuschlag ab. Anhaltspunkte hierfür können sein die Anzahl und die Bandbreite von Schätzwerten, über deren Höhe keine akzeptable Einigung bei den Verhandlungen zum Projektvertrag erreicht werden konnten. Im groben heißt das für das Projektmanagement, dass zunächst alle Risikozuschläge vom Auftraggeber genehmigt werden müssen. Da diese Schätzungen tatsächlich meist zu hoch angesetzt werden, bietet es sich an für verschiedenen Phasen oder Arbeitspakete des Projektes jeweils höhere Teilsummen festzuschreiben, die dann flexible vom Projektmanagement eingesetzt werden können und deren Restbetrag nach Beendigung des Projektes entweder verrechnet werden kann oder zurücküberwiesen werden muß.